Bis zur vorletzten Seite des Koalitionsvertrag muss man kommen, um zu erfahren: Unter der mutmaßlich nächsten Bundesregierung, einer schwarz-roten Koalition, soll es ein Digitalministerium geben. Genauer gesagt ein Ministerium für „Digitalisierung und Staatsmodernisierung“ unter Führung der CDU.
Weniger versteckt als im Papier selbst war das neue Ministerium bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages. Die Faxgeräte im Land müssten „entsorgt“ werden, rief der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil aus. Der Digitalbranchenverband Bitkom freut sich über einen „Meilenstein“. Ist es das?
Das Für und Wider eines Digitalministeriums zu erörtern, wäre anachronistisch. Ich würde behaupten: Am Ende ist es fast egal, ob es ein Digitalministerium gibt oder das Digitale weiter an ein anderes Ministerium angeflanscht ist. Aber vielleicht ist es eine Chance, Fehler der Digitalisierungspolitik aus dem letzten Jahrzehnt nicht noch einmal zu machen. Auf vier Dinge wird es dabei besonders ankommen.
Zuständigkeit und Budget
Erstens: Ein Digitalministerium hat klare Zuständigkeiten und Kompetenzen. Es darf nicht wie bisher der Digitalausschuss im Bundestag ein nettes, aber am Ende harmloses Beiwerk sein. Es braucht bei wichtigen digitalrelevanten Themen die Federführung und nicht nur eine beratende Rolle. Um das damit verbundene Kompetenzgerangel wird die zukünftige Leitung niemand beneiden: Die Verwaltungsdigitalisierung war bisher im Innenministerium angesiedelt, der Breitbandausbau beim Verkehr, die Startup-Förderung bei der Wirtschaft und über IT-Sicherheitsfragen blockierten sich die Ressorts gern gegenseitig.
Zweitens: Ein Digitalministerium hat ein eigenes Budget und muss bei digitalrelevanten Budgets der anderen mitreden dürfen. Ein Digitalbudget gehört zu der langen Liste an Dingen, die die Ampelregierung versprochen, aber nicht umgesetzt hatte. Es ist nicht nur wichtig, damit Geld für Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung steht. Es ist vor allem relevant, um Doppelausgaben zu vermeiden und ressortübergreifende Projekte zu steuern. Gerade wenn sich das geplante Infrastruktur-Sondervermögen von 500 Milliarden Euro materialisiert, gibt es viel Potenzial – sowohl um gezielt zu investieren als auch ziellos Geld zu versenken.
Mehr als Wirtschaft und Verwaltung
Drittens: Ein Digitalministerium darf sich nicht nur auf die Abschaffung von Faxgeräten beschränken. Das Faxbild mag zwar Meme-tauglich geworden sein, was den deutschen Digitalisierungsstatus angeht, aber es offenbart auch ein beschränktes Verständnis von dem, was Digitalisierung eigentlich ist: Nämlich mehr als eine verschleppte Aufgaben-Liste, die irgendwann abgearbeitet ist. Auch wenn niemand mehr im Bürgeramt anstehen muss, sind wir nicht „fertig digitalisiert“.
Wenn wir über Digitalisierung nur als Pflichtprogramm sprechen, vergessen wir etwas. Digitalisierung ist kein Prozess mit einem festgelegten Ziel, sondern ein Werkzeug. Und wir können dieses Werkzeug nutzen, um die Welt zu gestalten.
Das führt zum vierten Punkt: Ein Digitalministerium muss sich um mehr als Wirtschaft und Verwaltung kümmern. Digitalpolitik ist Gesellschaftspolitik. Dazu gehören auch Fragen von Teilhabe, Kultur, Bildung, Grund- und Freiheitsrechten und vielem mehr. Das Ministerium muss all das vom Gemeinwohl her denken. Die digitale Zivilgesellschaft steht sicher bereit, ihre Expertise mit einzubringen.
Ministerium für „Digitalisierung und Staatsmodernisierung“ unter Führung der CDU.
Also ein Ministerium zum Verschieben von möglichst viel Geld an die üblichen Verdächtigen und für Deregulierung zu Gunsten der Konzerne.
Ein Ministerium für Digitalisierung klingt nach einem zweiten Innenministerium, da es bei der Digitalisierung in Deutschland um maximale Datenerfassung und Digitalzwang und damit um Überwachung und Kontrolle geht. Ein solches Ministerium arbeitet also mindestens den Interessen des Innenministeriums zu, auch wenn es vielleicht noch zusätzlich eine Art Profitförderungsanstalt für Großkonzerne wie Bertelsmann-Arvato, SAP , Palantir, Thales, Starlink und Telekom sein kann.
Jetzt wo bei Telefonie der IP Zwang herrscht, benötigt man ja wirklich keine FAX Geräte mehr.
Bei IPv6 und FAX, freut sich auch die KI über soviel „Glück“… und kann sich nun besser dem VoIP mit der Spracherkennung zuwenden.
:-D
> Die digitale Zivilgesellschaft steht sicher bereit, ihre Expertise mit einzubringen.
Was bedeutet, die Zivilgesellschaft ist gespalten in eine digitale und eine nicht-digitale. Der digitale Teil ist bereit, den Rest technologisch von einer Teilhabe abzuhängen.
Die Zivilgesellschaft ist bei jedem hinreichend komplexen Thema gespalten in einen qualifizierten Teil und einen unqualifizierten Teil. Der qualifizierte Teil gestaltet aktiv mit. So funktionieren arbeitsteilige Gesellschaften nunmal, und alle einigermassen entwickelten Gesellschaften sind hochgradig arbeitsteilig.
Gut, die auch bei der BTW25 zum Ausdruck gebrachte Haltung vieler Deutscher ist offenichtlich generell, dass nirgends irgendwas irgendwie geaendert werden darf. Leider nimmt eine sich permament aendernde Welt darauf keine Ruecksicht.
Qualifiziert wofür? Und was macht Mensch „qualifiziert“? Der Besitz eines mobilen Endgeräts? Die Bereitschaft sich von KI verblöden und steuern zu lassen?
Es gibt Menschen, die müssen ein prekäres und fragiles Leben führen, die können sich nicht einfach ein gebrauchtes Laptop kaufen, weil das Geld dazu nicht reicht.
Wer von einer sich „permanent ändernden Welt“ schwadroniert, vernebelt Verantwortung für die Verhältnisse in einer Gesellschaft. Wer Menschen vom Tellerrand schubst, schafft neue schwerwiegende und in Zukunft teure Probleme.
Hier ist von fachlicher Expertise die Rede, das macht sich an wissenschaftlich basierten und objektiv nachvollziehbaren Kriterien fest. Der Besitz eines Smartphones alleine qualifiziert offensichtlich nicht.
„Wer von einer sich „permanent ändernden Welt“ schwadroniert, vernebelt Verantwortung für die Verhältnisse in einer Gesellschaft“
Wer die Dynamik der Welt verleugnet, hat sich halt von der Realität verabschiedet, völlig unabhängig von deren Gründen. Die Welt von 1980 existiert nicht mehr und kommt auch nicht zurück. Gerade wer verantwortlich gestalten will, muss neben erhalten auch anpassen und ändern, aufgeben und neu etablieren.
Im ERSTEN Schritt haben alle Unternehmen und Behörden ihren öffentlichen Schlüssel zur asymetrischen Datenverschlüsselung inkl. dem Fingerprint auf ihrer Homepage bereitzustellen bzw. zu veröffentlichen. Des Weiteren sind ALLE Dokumente im Rechtsverkehr grundsätzlich mit einer gültigen Signatur nach dem Signaturgesetz unter Einhaltung der DSGVo zu versehen.
An Stelle von OS Windows sind alle Computer auf GNU/Linux umzustellen.
Erst wenn alle von mir o. a. Anforderungen vollumfänglich – neben anderen – zur Verfügung stehen, bin ich bereit die Digitalisierung mitzugehen – ob ich das jedoch noch erlebe?
Werden Sie sicher nicht. Sie werden auch nicht erleben, dass alle Beamten rote Pappnasen im Dienst tragen oder nur noch Dvorak-Tastaturen nutzen.
Aber bis dahin verweigern Sie sich der Digitalisierung, ja? Sie rufen also niemals Informationen oder Dokumente der oeffentlichen Hand von deren Webservern ab? Oder machen online Termine aus? Sie bekommen auch keine Notfallwarnungen, ausser natuerlich ueber Radio und TV?
„Sie rufen also niemals Informationen oder Dokumente der oeffentlichen Hand von deren Webservern ab?“ Meine Antwort: NEIN!
„Oder machen online Termine aus?“ Meine Antwort: NEIN. Ich nutze nicht einen einzigen s. g. „Instant Messaging“ – ich kann mir erlauben, auch nicht erreichbar zu sein.
Sie bekommen auch keine Notfallwarnungen, ausser natuerlich ueber Radio und TV? Meine Antwort: NEIN. Ich besitze nicht mal ein Smartphone, einen Fernsehapparat hatte ich in meinem ganzen Leben noch nie, den Rundfunkempfänger habe ich schon seit mehr als 15 Jahren aus meinem Haushalt verbannt.
Und wissen Sie was: ich LEBE mein Leben und GENIESSE meine Ruhe und Unabhängigkeit.
Carpe diem.
P.S.: Ich lebe mein Leben ausschließlich nach meinem Gewissen unter Beachtung vom kategorischen Imperativ nach I. Kant nachdem Art. 20 Abs. 4 GG am 23. März 2022 für mich in Kraft getreten ist.
> Art. 20 Abs. 4 GG
Dieses Recht gilt nur, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.